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Allgemeine Geschäftsbedingungen
H+S Gabelstapler GmbH
Heegwaldstraße 9
D 63674 Altenstadt (bei Frankfurt am Main)
Telefon (06047) 6603
Telefax (06047) 6607
E-Mail info@hs-gabelstapler.de
1. Angebote, Bestellung und Lieferumfang Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten sowie sämtliche Angaben über Preise, Lieferungen und sonstige Leistungen, ferner Angaben über Maße, Gewichte, Fassungsvermögen u.ä., sind lediglich Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich im Vertrag als verbindlich bezeichnet werden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller ist an seine Bestellung höchstens vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt haben. Für den Leistungsumfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Falls eine solche nicht vorliegt, richtet sich der Leistungsumfang, rechtzeitige Annahme vorausgesetzt, nach unserem schriftlichen Angebot.
2. Preise und Zahlungen Unsere Preise gelten ab 63674 Altenstadt /ab Werk, je nachdem was schriftlich niedergelegt wurde. Die Berechnung von Fracht, Verpackung und Versicherung erfolgt zu den am Tage der Auslieferung gültigen Listenpreisen. Die Umsatzversteuerung richtet sich nach dem jeweilig anzuwendenden Umsatzsteuerrecht. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Preis bar und ohne jeden Abzug zu leisten und zwar nach Erhalt der Rechnung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so berechnen wir ihm Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, soweit der Verzugsschaden nicht nachweislich geringer ist. Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir Vorauszahlungen oder geeignete Sicherheiten verlangen. Kommt der Besteller solchen Begehren binnen der gesetzten Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und neben sonstigen gegebenen Ansprüchen Schadenersatz zu verlangen. Gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen kann der Besteller nur mit eigenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist dem Besteller nicht gestattet.
3. Lieferfristen Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Besteller zu beschaffende Unterlagen und Klarstellung aller technischen Details. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zum Ablauf der Frist zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. Teillieferungen sind uns ausdrücklich gestattet. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, sofern die Fertigstellung durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene oder unvermeidbare Umstände, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, behindert wird. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Bei den vorbezeichneten Verzögerungen sind wir auch dann nicht für die Einhaltung der Lieferfrist verantwortlich, wenn die Verzögerung während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten und auch bei Einhaltung der Lieferfrist eingetreten wären. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Wenn die Fertigstellung des Auftragsgegenstandes infolge solcher unvorhergesehenen Umstände unmöglich oder ist sie nur unter erheblichen wirtschaftlichen Aufwendungen möglich, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt der Besteller in Annahme- oder Zahlungsverzug oder lehnt er die Abnahme der bestellten Ware ernsthaft und endgültig ab, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und neben sonstigen gegebenen Ansprüchen Schadenersatz zu verlangen.
4. Gefahrübergang und Übergabe Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, sowie unbeschadet etwaiger von uns zu erbringender Leistungspflichten (Montage, Aufstellung etc.) Die Absendung gilt als vollzogen, sobald der Liefergegenstand unsere Niederlassung verlassen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Bestellers. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt, frühestens der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, entgegenzunehmen, unbeschadet der Rechte aus nachfolgender Ziffer 6.
5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung (Verbindung, Vermischung) unserer Waren entstehende Produkte. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch zur Sicherung unserer Saldoforderungen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bis zur vollständigen Tilgung aller unserer offenen Forderungen tritt der Besteller im Falle der Weiterveräußerung, die nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet ist, hiermit sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche mit allen Nebenrechten in entsprechender Höhe unserer Forderungen an uns ab. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware wird die Forderung des Bestellers aus dieser Veräußerung in Höhe unserer offenen Forderungen für die ursprüngliche Vorbehaltsware an uns abgetreten. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, diese Abtretung den Dritterwerbern bekannt zu geben und uns die Geltendmachung unserer Rechte gegen die Dritterwerber erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Von etwaigen Kosten einer nicht unberechtigten Intervention stellt uns der Besteller frei. Der Besteller ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware in technisch einwandfreiem Zustand zu halten und erforderliche Reparaturen auf seine Kosten durchführen zu lassen. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
6. Mängelhaftung Für Mängel der gelieferten Ware, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche in der Weise, dass wir nach unserer Wahl alle diejenigen Teile, die infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung – innerhalb von sechs Monaten (bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von drei Monaten) seit Inbetriebnahme schadhaft geworden sind, entweder ausbessern oder neu liefern. Kann der Mangel trotz zweier Nachbesserungsversuche oder trotz Neulieferung des schadhaften Teile nicht behoben werden, so ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Erkennbare Mängel sind spätestens 10 Tage nach Lieferung, verdeckte binnen 10 Tagen seit Kenntnis innerhalb der Gewährleitungsfrist schriftlich anzuzeigen. Verspätete Mängelrügen führen zum Verlust aller Gewährleistungsansprüche bezüglich des entsprechenden Mangels. Verzögert sich die Inbetriebnahme der Liefergegenstände infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so erlischt unsere Mängelhaftung spätestens zwölf Monate nach Gefahrübergang. Für wesentliche Fremdzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Ansprüche gegen den Warenlieferanten. Für Mängel oder Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, Behandlung oder fehlerhafter Montage durch den Besteller oder Dritte sowie Mängel oder Schäden durch ungeeignete Betriebsmittel, nicht genehmigte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand sowie Mängel oder Schäden durch natürliche Abnutzung wird keine Gewähr übernommen. Der Besteller ist nur in dringenden Fällen aus Gründen der Gefahrenabwehr und zur Abwendung eines unverhältnismäßig hohen Schadens berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte auf unsere Kosten zu beseitigen. Er hat uns hiervon unverzüglich zu verständigen. Bei berechtigten Beanstandungen tragen wir die Kosten der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung. Hierzu gehören die Kosten des Ersatzteils einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten für den Ein- und Ausbau und die Gestellung unserer Monteure. Die schadhaften Teile werden im Falle der Neulieferung unser Eigentum. Sie sind vom Besteller unverzüglich nach Feststellung des Mangels an uns einzusenden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserung verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Rücktritt und Schadenersatz Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig subjektiv oder objektiv unmöglich wird. Bei Unmöglichkeit eines Teils der Lieferung ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers besteht ferner im Falle unseres Leistungsverzuges nach erfolglosem Ablauf einer mit Ablehnungsandrohung verbundenen angemessenen Nachfrist. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Ausgeschlossen sind soweit gesetzlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), Kündigung sowie Schadensersatz jedweder Art (auch aus außervertraglicher Haftung), und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, die Schädigung ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungshilfen, gesetzlichen Vertreter oder von uns selbst zurückzuführen oder in den Fällen, in denen nach dem Produktenhaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Derartige Schadensersatzansprüche sind auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei teilweiser Unmöglichkeit oder bei Teilweisen Verzug für Schadensersatzansprüche hinsichtlich des gestörten Teiles der Leistung wie für Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages.
8. Abtretungsverbot Der Besteller ist nicht berechtigt, Forderungen gegen uns, gleich welcher Art, an Dritte abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung solcher Forderungen im eigenen Namen zu ermächtigen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten ist 63674 Altenstadt. Als Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen – wird, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, 63674 Altenstadt vereinbart. Wir behalten uns vor, den Besteller auch an seinem Hauptsitz zu verklagen.
10. Allgemeine Bestimmungen Abweichungen und Änderungen unserer Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein und sind nur dann wirksam, wenn auf die zu ändernde Bestimmung ausdrücklich Bezug genommen wird.
H+S Gabelstapler GmbH.
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